Neue Abgasvorschriften: Die erste Etappe rollt an

Neue Abgasvorschriften

Neue Abgasvorschriften: Die erste Etappe rollt an

31. August 2017 agvs-upsa.ch – Ab dem 1. September gelten sowohl in der Schweiz als auch der EU neue Abgasvorschriften für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Bisherige Fahrzeuge können aber noch eine Zeit lang weiterverkauft werden. Die Gesetzesanpassung erfolgt schrittweise.
 
tki. Die Themen Abgasmessung und Fahrzeugzulassungen machen nicht an den Schweizer Grenzen Halt. So werden per Anfang September 2017 fast achtjährige Vorarbeiten um ein neues Abgasmessverfahren in der EU, aber auch in der Schweiz in die Praxis umgesetzt. Der Papiertiger um die neuen Abgasvorschriften rührt aus den Vorarbeiten der Europäischen Wirtschaftskommission der UNO her, die mit diversen Arbeitsgruppen das Verfahren «world-wide light duty vehicle test procedure» (WLTP) entwickelt hat. Beteiligt daran waren für die Schweiz Experten des Schweizer Bundesamts für Umwelt (Bafu), des Bundesamts für Strassen (Astra), der Berner Fachhochschule sowie der Forschungsanstalt Empa.
 
Was verändert sich?
Die neuen Abgasvorschriften für Personenwagen beinhalten hauptsächlich drei grössere Änderungen:
► Das Abgasmessverfahren für die Typenprüfung von Personenwagen stammt aus den 1970er- und wurde in den 1990er-Jahren angepasst. Dieses wird nun ersetzt.
► Die Abgasemissionen müssen neu zusätzlich beim Fahren auf der Strasse ermittelt werden. Die Crux: Für die Strassenmessung muss eine mindestens 90-minütige Fahrt mit vorgegebenen Anteilen an Stadt-, Ausserorts- und Autobahnstrecken absolviert werden. Am Fahrzeug wird dafür ein mobiles Abgasmessgerät installiert.
► Die Autohersteller müssen fortan die Funktionen der Motorsteuerung, die mit der Abgasreinigung zusammenhängen, transparent machen. 

Ab wann gelten die einzelnen Vorschriften?
Die neuen Abgasvorschriften werden für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge gestaffelt eingeführt. Wichtig: Fahrzeuge, die schon über eine Typengenehmigung verfügen, können in der Regel noch ein Jahr über die Gesetzeseinführung hinaus zugelassen werden.
 

Erste Etappe

► Euro 6b-Personenwagen: Sofern sie nach der bisherigen Abgasnorm Euro 6b typengenehmigt wurden, können sie bis Ende August 2018 zugelassen werden.
► Euro 6c-Personenwagen: Diese Modelle dürften bis Ende August 2019 zugelassen werden. Auf dieser Stufe sind für die Strassenmessung noch keine Grenzwerte vorgesehen.
► Benziner: Für Benzinfahrzeuge mit Direkteinspritzung gilt ab Stufe Euro 6c derselbe Partikelanzahl-Grenzwert wie bei Dieselfahrzeugen. Will heissen, die meisten Benziner kommen künftig nicht mehr ohne Partikelfilter aus.
► Erdgasfahrzeuge: Diese erfüllen die neuen Abgasvorschriften ohne zusätzliche technische Massnahmen.

Zweite Etappe

Die Abgasnorm Euro 6d wird in zwei Stufen eingeführt.
 Euro 6d-TEMP: Die Geltung wird mit einem ehrgeizigen Fahrplan auf sämtliche Fahrzeuge ausgeweitet. Während der Umsetzung vom September 2019 bis Ende 2020 kommen dann erstmals sowohl NOx- als auch Partikelzahlgrenzwerte bei der Strassenmessung ins Spiel. Wichtig: Diese dürfen aber noch bis zu 2,1-mal höher liegen als die Laborgrenzwerte.
 Euro 6d: Die Abweichung zwischen Strassenmessungs- und Laborgrenzwert darf schliesslich noch 1,5 betragen.

Was bedeutet das für die Branche?
Kurzum: Die Gesetzesanpassung macht vieles einfacher. Erhält ein Personen- respektive leichtes Nutzfahrzeug in einem europäischen Land eine Gesamtgenehmigung, kann es ebenso in allen anderen Ländern in Verkehr gesetzt werden. Mit den neuen Abgasvorschriften werden die Autohersteller zu Transparenz über alle Funktionen der Motorensteuerung angehalten, die mit der Abgasreinigung zu tun haben. Das heisst aber nicht, dass bisherige Fahrzeuge aus dem Verkehr, geschweige denn aus dem Händler- und Garagensortiment, gezogen werden müssen. Die Notwendigkeit, in den nächsten zwei Jahren sowohl Diesel- als auch Benzinfahrzeuge technisch nachzurüsten, eröffnet den Garagen immerhin eine zusätzliche Dienstleistungsmöglichkeit.
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