E-Mobilitäts-Motion angenommen

Das «Recht auf Laden» kommt

Eine der Haupthürden der E-Mobilität sind fehlende Ladestationen in Sammelgaragen für Mietende. Nachdem nach dem National- nun der Ständerat der Motion Grossen zugestimmt hat, kommt wie bereits in anderen Ländern bei uns ein «Recht auf Laden». Aber: Es dauert.
Publiziert: 12. Juni 2025

Von

Timothy Pfannkuchen


										Das «Recht auf Laden» kommt
Wallbox für Mietende: Die Schweiz wird ein «Recht auf Laden» für Elektroautos einführen. Foto: iStock

Die bei rund einem Fünftel respektive Zehntel des Neuwagenabsatzes stagnierenden Absatzzahlen von reinen Elektroautos beziehungsweise Plug-in-Hybriden belasten wegen drohender CO2-Strafzahlungen die Autobranche und behindern die Antriebswende und die Erreichung der Umweltziele des Bundes. Als eine der Haupthürden gilt, dass Steckerfahrzeuge primär zuhause geladen werden, Mietende anders als Eigenheimbesitzende jedoch auf das Wohlwollen der Vermietenden (und Stockwerkeigentümer auf jenes der Gemeinschaft) angewiesen sind, falls sie am Tiefgaragenplatz eine Lade-Wallbox installieren möchten.

 

Gegen Widerstand des Bundesrats

In anderen Ländern wie Deutschland ist das «Recht auf Laden» längst gesetzlich verankert. In der Schweiz war dies bislang an Bedenken gegenüber Eingriffen bei Eigentumsrecht und Vertragsfreiheit versandet. Eine erste Motion von Grünliberalen-Präsident Jürg Grossen im Jahr 2021 war erfolglos geblieben. Doch die 2023 eingereichte Motion des GLP-Nationalrats hatte nun Erfolg, obwohl sich der Bundesrat dagegen ausgesprochen hatte: Auch dank des politischen Engagements von Verbänden wie dem AGVS war die Motion 2024 mit 110 zu 82 Stimmen bei zwei Enthaltungen vom Nationalrat angenommen worden – und nun folgte am 11. Juni 2025 der Ständerat mit 24 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Das heisst: Der Bundesrat muss nun einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung des «Rechts auf Laden» ausarbeiten.

 

Nun braucht es finanzielle Anreize

«Ein bedeutender erster Schritt, damit die E-Mobilität zugänglicher für Mietende und Stockwerkeigentümer wird: Die Einrichtung einer Lademöglichkeit darf Mietenden oder auch einzelnen Stockwerkeigentümern nicht mehr verwehrt werden. Damit ist eine weitere Hürde für den Umstieg zur E-Mobilität aus dem Weg geschafft», beurteilt Tahir Pardhan, Leiter Recht & Politik des AGVS, den Entscheid. Pardhan gibt jedoch zu bedenken: «Das heisst jedoch nicht, dass Vermietende oder Stockwerkeigentümerschaften verpflichtet wären, die Kosten zu tragen: Diese sind von Mietenden und Stockwerkeigentümern selbst zu übernehmen, ohne Ansprüche auf vernünftige Förderung oder sonstige Anreize. Diese wären aber bedeutend wichtig für den Umstieg hin zur Elektromobilität und damit die Erreichung des Netto-Null-Ziels. Vorläufig ist aber zentral, dass das Recht auf Laden möglichst zeitnah und unkompliziert durch den Bundesrat umgesetzt wird.»